Strafmaß und Konsequenzen bei Vergewaltigung in Deutschland
Als erfahrene Strafverteidigung unterstützen wir Sie kompetent bei Vorwürfen im Bereich der Sexualdelikte. Die rechtliche Bewertung und mögliche Strafrahmen bei Sexualstraftaten werfen für Betroffene viele Fragen auf. Im Folgenden informieren wir Sie über die präzisen rechtlichen Grundlagen:
Rechtliche Grundlagen und Strafrahmen
Das deutsche Strafrecht regelt sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung differenziert in § 177 StGB:
- Grundtatbestand (Abs. 1 und 2): Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
- Bei erschwerenden Umständen (Abs. 4 und 5): Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
- Bei besonders schweren Fällen (Abs. 6), insbesondere Vergewaltigung: Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren
- Bei weiteren Qualifikationen (Abs. 7): Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren
- Bei schwersten Qualifikationen (Abs. 8): Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren
- Minder schwere Fälle (Abs. 9): Abgestufte reduzierte Strafrahmen je nach Ausgangstatbestand
Bewährungsstrafe bei Sexualstraftaten möglich?
Die Frage nach einer Bewährungsstrafe stellt sich häufig. Grundsätzlich gilt:
- Bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren kann das Gericht die Vollstreckung zur Bewährung aussetzen
- Bei Mindeststrafen über zwei Jahren (wie bei einer Vergewaltigung nach Abs. 6) ist eine Bewährung grundsätzlich ausgeschlossen
- Bei minder schweren Fällen können die reduzierten Strafrahmen eine Bewährungsmöglichkeit eröffnen
Sexuelle Übergriffe ohne Gewaltanwendung
Der Gesetzgeber hat den Tatbestand deutlich erweitert. Strafbar sind nach § 177 StGB auch:
- Sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen (Abs. 1)
- Ausnutzen der Unfähigkeit, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern (Abs. 2 Nr. 1)
- Ausnutzen eines körperlichen oder psychischen Zustands mit eingeschränkter Willensbildung (Abs. 2 Nr. 2)
- Ausnutzen eines Überraschungsmoments (Abs. 2 Nr. 3)
- Ausnutzen einer Zwangslage (Abs. 2 Nr. 4)
- Nötigung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (Abs. 2 Nr. 5)
Unsere Verteidigungsstrategie
Als Ihre Strafverteidigung prüfen wir jeden Fall individuell und entwickeln maßgeschneiderte Strategien:
- Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen gemäß der differenzierten Regelungen
- Analyse von Beweismitteln und Zeugenaussagen
- Erarbeitung möglicher Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe
- Prüfung der Voraussetzungen für minder schwere Fälle
- Vertretung in allen Verfahrensstadien von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung
Bei Vorwürfen im Bereich der Sexualdelikte ist schnelles Handeln geboten. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für ein vertrauliches Erstgespräch, um Ihre Handlungsoptionen zu besprechen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.