Keine Geldstrafe bei Vergewaltigung: Was bedeutet das für Beschuldigte?

Ausschließlich Freiheitsstrafen bei Sexualdelikten nach § 177 StGB – Erfahren Sie die wichtigsten rechtlichen Fakten

Bei einer Anklage wegen Vergewaltigung nach § 177 StGB werden Sie mit einer schwerwiegenden rechtlichen Situation konfrontiert: Anders als bei vielen anderen Straftaten ist eine Geldstrafe bei Vergewaltigungsvorwürfen gesetzlich ausgeschlossen. Diese strafrechtliche Besonderheit hat weitreichende Konsequenzen für Beschuldigte.

Rechtsanwalt Louis aus Essen erläutert Ihnen nachfolgend die wichtigsten rechtlichen Informationen zum Strafmaß bei Vergewaltigung und zu Ihren Verteidigungsmöglichkeiten.

Vergewaltigung ist ein Verbrechenstatbestand

Eine Vergewaltigung ist im deutschen Strafrecht als Verbrechenstatbestand eingestuft. Dies hat entscheidende Auswirkungen auf das mögliche Strafmaß:

Wichtig zu wissen: Als Verbrechen bezeichnet das Strafgesetzbuch alle Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind. Bei Verbrechen ist eine Geldstrafe generell ausgeschlossen.

Strafrahmen bei verschiedenen Formen des § 177 StGB

Je nach Tatbestandsvariante sind unterschiedliche Freiheitsstrafen vorgesehen:

Sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB): Freiheitsstrafe 6 Monate bis 5 Jahre
Sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 2 StGB): Freiheitsstrafe mindestens 1 Jahr
Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB): Freiheitsstrafe mindestens 2 Jahre

Bei minder schweren Fällen kann das Strafmaß reduziert werden, jedoch bleibt eine Freiheitsstrafe die einzige mögliche Sanktionsform. Eine Geldstrafe ist in allen Fällen unmöglich.

Sie wurden beschuldigt? Ihre Verteidigungsmöglichkeiten im Überblick

Angesichts des drohenden Freiheitsentzugs ist eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie essenziell. Folgende Möglichkeiten der Verteidigung bieten sich an.

Prüfung der Einvernehmlichkeit

Die zentrale Frage in vielen Verfahren ist, ob die sexuellen Handlungen einvernehmlich waren. Nicht jeder Geschlechtsverkehr, der im Nachhinein bereut wird, erfüllt den Tatbestand der Vergewaltigung. Die Einvernehmlichkeit muss objektiv bewertet werden.

Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage

In der Praxis stehen bei Vergewaltigungsvorwürfen häufig Aussage gegen Aussage. Hier gilt der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Als erfahrener Strafverteidiger kann Rechtsanwalt Louis die Glaubhaftigkeit belastender Aussagen wirkungsvoll hinterfragen.

Einordnung als minder schwerer Fall

Bei bestimmten Umständen kann ein „minder schwerer Fall“ vorliegen, der zu einer geringeren Mindeststrafe führt. Die Abgrenzungskriterien sind komplex und erfordern juristisches Fachwissen.

Täter-Opfer-Ausgleich

Ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich kann strafmildernd wirken, ersetzt aber nicht die Freiheitsstrafe. Ihr Verteidiger kann die Möglichkeiten eines solchen Ausgleichs für Sie prüfen.

Bewährung statt Haftantritt – unter welchen Bedingungen möglich?

Auch wenn eine Geldstrafe ausgeschlossen ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung.

Bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren kann das Gericht die Vollstreckung zur Bewährung aussetzen. Voraussetzung ist eine positive Sozialprognose. Allerdings je höher die Strafe ausfällt, desto strenger sind die Anforderungen an diese Prognose.

Eine umfassende Verteidigungsstrategie zielt auch auf die Schaffung von Bewährungsvoraussetzungen ab. Hierzu gehören das Eingeständnis der Tat, Reue, Therapiebereitschaft und die Leistung von Wiedergutmachung.

Strafmildernde Faktoren bei Vergewaltigungsvorwürfen

Da die Option einer Geldstrafe nicht besteht, ist die Berücksichtigung strafmildernder Faktoren von besonderer Bedeutung:

  • Ein umfassendes Geständnis
  • Fehlen von einschlägigen Vorstrafen
  • Aufrichtige Reue und Wiedergutmachungsbemühungen
  • Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (z.B. durch Alkohol- oder Drogeneinfluss)
  • Besondere persönliche oder familiäre Umstände

Bei geschickter Verteidigungsführung können diese Faktoren zu einer erheblichen Strafmilderung führen.

Die weitreichenden Folgen einer Verurteilung wegen Vergewaltigung

Eine Verurteilung wegen Vergewaltigung wirkt sich weit über die eigentliche Strafe hinaus auf Ihr Leben aus:

  • Eintrag im Bundeszentralregister und polizeilichen Führungszeugnis
  • Mögliche berufliche Einschränkungen bis hin zu faktischen Berufsverboten
  • Zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
  • Für ausländische Staatsangehörige: Mögliche aufenthaltsbeendende Maßnahmen

Ihre Verteidigung bei Vergewaltigungsvorwürfen – Handeln Sie sofort!

Bei einem Vorwurf der Vergewaltigung steht viel auf dem Spiel. Der Ausschluss der Geldstrafe verdeutlicht den Ernst der Lage. Zögern Sie nicht, professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen:

Je früher Sie einen spezialisierten Strafverteidiger einschalten, desto besser sind Ihre Chancen auf eine optimale Verteidigung.

Als erfahrener Strafverteidiger unterstützt Sie Rechtsanwalt Louis aus Essen in dieser schwierigen Situation. Wir analysieren Ihren Fall sorgfältig, entwickeln eine individuell angepasste Verteidigungsstrategie und setzen alles daran, die bestmögliche rechtliche Lösung für Sie zu erreichen.

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